Thank you so much NUMBER 2 AND NUMBER 4 WE DON'T NEED TRANSLATED.
Stand: Februar 2011
Reisepassanträge
Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation
ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert
sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz
vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
1.
Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen
Fragen erteilt die Botschaft.
Zur Beantragung hat der Antragsteller persönlich bei der Botschaft zu erscheinen.
Dies gilt ab dem 01.11.2010 auch für alle minderjährigen Antragsteller. Die
Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt normalerweise 10 Jahre. Wer jünger als 24 Jahre ist,
kann nur einen Reisepass für 6 Jahre erhalten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der
Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate
vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen
Seiten ist nicht möglich. In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger
Reisepass ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass
beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr
enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.
2.
Reisepässe für Erwachsene
•
Kopien Ihres bisherigen Reisepasses (die ersten beiden Seiten mit Identitätsdaten und
die Seite mit dem thailändischen Visum)
•
Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach
Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird
behördenintern eingeholt.
•
Zwei gleiche Passbilder neueren Datums (können im Warteraum der Botschaft
gefertigt werden)
Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel auf der
Botschaftshomepage. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet
werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen.
Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:
•
Geburtsurkunde
•
Erklärung über die Namensführung in der Ehe
•
Bei Reisepassverlust: Identitätsnachweis, polizeiliche Verlustanzeige
•
Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels (z.B.
bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.)
•
Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
3.
Reisepässe für Minderjährige
•
Persönliche Vorsprache des Minderjährigen ist ab dem 01.11.2010 zwingend
erforderlich.
•
Ein vollständig ausgefüllter Antrag (von den gesetzlichen Vertretern zu stellen, die
Angaben beziehen sich auf das Kind). Bei gemeinsamer Sorge müssen beide
Elternteile zur Beantragung vorsprechen.
•
zwei gleiche Passbilder (bitte Hinweise auf der Homepage beachten)
•
Geburtsurkunde im Original mit Kopie (bei Erstbeantragung)
•
Reisepässe der Eltern im Original, zusätzlich eine Kopie
•
bei Kindern nicht verheirateter Eltern, Vater ist deutsch:
Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung bzw. Nachweis über
Legitimation nach thailändischem Recht (s. Merkblatt „Vaterschaftsanerkennung“)
Der Eintrag als Vater in die thailändische Geburtsurkunde reicht nicht aus.
•
Bei Kindern nicht verheirateter Eltern, Mutter ist deutsch:
Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (falls Mutter in Deutschland
gemeldet ist)
Bei Müttern mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch / thailändisch):
Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamtes und des Zentralregisteramts in Bangkok
•
bei Kindern verheirateter Eltern:
Heiratsurkunde der Eltern mit Kopie
•
ggf. Erklärung über die Namensführung des Kindes
•
ggf. bisherigen Ausweis des Kindes mit Kopie
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkanntenÜbersetzungsbüro zu versehen.
4.
Gebühren in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft. Nur
Bargeld kann akzeptiert werden.
wenn Abmeldebescheinigung
aus Deutschland vorgelegt wird ohne Abmeldung
•
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) 80,00 139,00 EUR
•
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) 58,50 96,00 EUR
•
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 39,00 65,00 EUR
•
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ----21,00 EUR
•
Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 EUR
•
Expresszuschlag zusätzlich 32,00 EUR
bikerlou47
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